Rechtsprechung
AG Monschau, 25.02.2002 - 6 F 203/01 |
Verfahrensgang
- OLG Köln, 26.06.1905 - 26 U 8/04
- AG Monschau, 25.02.2002 - 6 F 203/01
- LG Aachen, 05.12.2003 - 4 O 204/02
- OLG Köln, 21.07.2004 - 26 U 8/04
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 21.07.2004 - 26 U 8/04
Schadensberechnung bei nachteiligem Unterhaltsvergleich aufgrund falscher …
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der diesem aufgrund Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht aus dem Abschluss des Vergleichs vom 25.02.2002 vor dem Amtsgericht Monschau in dem Verfahren 6 F 203/01 entstanden ist und noch entsteht.Der Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von Unterhaltsansprüchen der Frau S L, B-straße 2, xxx N aus dem Vergleich vom 25.02.2002 des Amtsgerichts Monschau - 6 F 203/01 - ab 01.05.2002 freizustellen, soweit in diesem Vergleich in den Ziffern 2. und 3. ein höherer Unterhaltsbetrag als insgesamt 756,- EUR bis zum 31.12.02 und mehr als insgesamt 531, 71 EUR für die Zeit bis zum 30.11.2003 monatlich vereinbart wurde.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, dem Kläger als seinem früheren Mandanten Schadensersatz wegen Verletzung des Anwaltsvertrages bei Abschluss des Unterhaltsvergleichs vom 25.02.2002 - Amtsgericht Monschau 6 F 203/01 - zu leisten.
Wegen des Inhalts des Vergleichs wird auf Bl. 79 f. der fotokopierten Beiakte 6 F 203/01 verwiesen.