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AG Mosbach, 21.03.2003 - 1 F 366/02 |
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Verfahrensgang
- AG Mosbach, 21.03.2003 - 1 F 366/02
- OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 16 WF 15/05
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 16 WF 15/05
Prozesskostenhilfe und Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht einer …
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der ihm Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mosbach vom 13. Januar 2005 insoweit aufgehoben, als dem Kläger Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen die Beklagte A. mit dem Antrag versagt wurde, die Zwangsvollstreckung dieser Beklagten aus dem Vergleich des Amtsgerichts Mosbach vom 21. März 2003 - 1 F 366/02 - insoweit für unzulässig zu erklären, als für den Zeitraum Mai bis September 2004 wegen eines insgesamt 466 EUR (bis hin zu 743 EUR) übersteigenden Unterhaltsrückstandes vollstreckt wird.