Rechtsprechung
AG Nürtingen, 29.04.2011 - 11 C 596/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anforderungen an einen direkten Anschlussflug nach der EUFluggastVO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zweitflug ist kein Anschlussflug auf den Erstflug bei Verkauf verschiedener Tickets und fehlender einheitlicher Planung; Zweitflug als Anschlussflug auf den Erstflug bei Verkauf von verschiedenen Tickets und fehlender einheitlicher Planung
- reise-recht-wiki.de
Anschlussflug nach FluggastVO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweitflug ist kein Anschlussflug auf den Erstflug bei Verkauf verschiedener Tickets und fehlender einheitlicher Planung; Zweitflug als Anschlussflug auf den Erstflug bei Verkauf von verschiedenen Tickets und fehlender einheitlicher Planung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anforderungen an einen direkten Anschlussflug nach der EUFluggastVO
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10
Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei …
Auszug aus AG Nürtingen, 29.04.2011 - 11 C 596/11
Die Klägerin ist weiterhin der Auffassung, dass bei der Bemessung der Pauschale dabei auf die Gesamtstrecke des gebuchten Fluges Palermo/Stuttgart und nicht nur auf die Teilstrecke Palermo/Milano abzustellen sei, sie beruft sich hierzu auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14.02.2010, Aktenzeichen: Xa ZR 15/10.Im übrigen sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.10.2010, Aktenzeichen: Xa ZR 15/10 keinerlei Kriterien entwickelt, worin sich ein "direkter" Anschlussflug von einem "einfachen" Anschlussflug unterscheiden soll.
- BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10
Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der …
Auszug aus AG Nürtingen, 29.04.2011 - 11 C 596/11
Insoweit beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesgerichtshof vom 18.01.2011, Aktenzeichen: X ZR 71/11 (richtig X ZR 71/10).
- AG Berlin-Wedding, 20.11.2017 - 18 C 146/17
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Direkter Anschlussflug / Außergewöhnlicher Umstand …
Von einem direkten Anschlussflug ist dann zu sprechen, wenn zwischen einem Erstflug und einen zweiten Flug von vornherein ein planmäßiger Zusammenhang im Sinne einer unmittelbaren inhaltlichen und zeitlichen Abfolge hergestellt wurde (vgl. AG Nürtingen, Beschl. v. 29.4.2011 - 11 C 596/11, Rn 12). - AG Berlin-Wedding, 17.05.2017 - 18 C 439/16
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / direkter Anschlussflug
Von einem direkten Anschlussflug ist dann zu sprechen, wenn in der Flugbuchung zwischen einem Erstflug und einen zweiten Flug ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang von vornherein derart hergestellt wurde, dass nach der Planung der zweite Flug als Fortsetzung des ersten, mithin als unmittelbarer Anschlussflug, zu werten ist (vgl. AG Nürtingen, 11 C 596/11, zitiert nach juris, Rn 12).