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   AG Neumarkt/Oberpfalz, 05.12.2008 - 3 C 280/08   

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https://dejure.org/2008,64983
AG Neumarkt/Oberpfalz, 05.12.2008 - 3 C 280/08 (https://dejure.org/2008,64983)
AG Neumarkt/Oberpfalz, Entscheidung vom 05.12.2008 - 3 C 280/08 (https://dejure.org/2008,64983)
AG Neumarkt/Oberpfalz, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 3 C 280/08 (https://dejure.org/2008,64983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung für Sturmschäden durch eine Brückenabdeckung: Beweis des ersten Anscheins für eine fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung der Abdeckung; außergewöhnliches Naturereignis bei Windstärken von 12 bis 13 Beaufort

  • RA Kotz

    Sturm & Brückenabdeckung: Haftung bei mangelhafter Wartung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 151/05

    Anforderungen anden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität bei der

    Auszug aus AG Neumarkt/Oberpfalz, 05.12.2008 - 3 C 280/08
    21Hierfür kommt der insoweit beweispflichtigen Klägerin der Beweis des ersten Anscheins zugute, da ein ordnungsgemäß errichtetes oder unterhaltenes Werk keine Teile verliert (BGHZ 58, 149 ff.; BGH NJW-RR 2006, 1098).

    Die Beklagte zu 2) konnte den ihr obliegenden Entlastungsbeweis in Form mangelnder Kausalität gemäß § 836 Abs. 1 S. 2 BGB nicht erbringen, da sie keine Ausführungen zu anderen ernsthaft möglichen Ursachen für die Ablösung darlegte und auch zur regelmäßigen Überprüfung des Bauwerks keine Angaben erfolgten (BGH NJW-RR 2006, 1098).

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus AG Neumarkt/Oberpfalz, 05.12.2008 - 3 C 280/08
    24Nach gefestigter Rechtsprechung wird der Beweis des ersten Anscheins selbst bei einer Windstärke von 12 bis 13 Beaufort nicht erschüttert (BGH NJW 1993, 1782 f.), da dies noch kein außergewöhnliches Naturereignis darstellt.
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus AG Neumarkt/Oberpfalz, 05.12.2008 - 3 C 280/08
    23Etwas anderes würde nur bei Witterungseinflüssen gelten, mit denen nicht zu rechnen ist und denen auch ein fehlerfrei errichtetes und mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Bauwerk nicht standzuhalten vermag (BGH NJW 1999, 2593 f, OLG Rostock NJW-RR 2004, 825 ff).
  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70

    Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück

    Auszug aus AG Neumarkt/Oberpfalz, 05.12.2008 - 3 C 280/08
    21Hierfür kommt der insoweit beweispflichtigen Klägerin der Beweis des ersten Anscheins zugute, da ein ordnungsgemäß errichtetes oder unterhaltenes Werk keine Teile verliert (BGHZ 58, 149 ff.; BGH NJW-RR 2006, 1098).
  • OLG Rostock, 15.09.2003 - 3 U 58/03

    Haftung eines Zeltbesitzers dessen Zelt gegen ein benachbartes Gebäde geweht wird

    Auszug aus AG Neumarkt/Oberpfalz, 05.12.2008 - 3 C 280/08
    23Etwas anderes würde nur bei Witterungseinflüssen gelten, mit denen nicht zu rechnen ist und denen auch ein fehlerfrei errichtetes und mit der erforderlichen Sorgfalt unterhaltenes Bauwerk nicht standzuhalten vermag (BGH NJW 1999, 2593 f, OLG Rostock NJW-RR 2004, 825 ff).
  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 310/56
    Auszug aus AG Neumarkt/Oberpfalz, 05.12.2008 - 3 C 280/08
    Hierunter fallen alle einem bestimmten Zweck dienenden, von Menschenhand, nach Regeln der Baukunst oder der Erfahrung hergestellten Gegenstände unter Verbindung mit dem Erdkörper (BGH NJW 1961, S. 1670).
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