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AG Neuruppin, 04.10.2018 - 80 Cs 430/18 |
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Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 04.10.2018 - 80 Cs 430/18
- LG Neuruppin, 16.10.2019 - 12 KLs 2/19
Wird zitiert von ...
- LG Neuruppin, 16.10.2019 - 12 KLs 2/19 Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, sowie tatmehrheitlich wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung der Geldstrafen aus den Strafbefehlen des Amtsgerichts Neuruppin vom 04.10.2018 - 80 Cs 430/18 -, vom 18.12.2018 - 84 Cs 324/18 - und vom 20.03.2019 - 81.1 Cs 33/19 - nach Auflösung der mit rechtskräftigem Beschluss desselben Gerichts vom 19.06.2019 gebildeten Gesamtgeldstrafe zu einer.
Am 04.10.2018, rechtskräftig seit dem 14.11.2018, ahndete das Amtsgericht Neuruppin im Strafbefehlsverfahren (80 Cs 430/18) ein vom Angeklagten begangenes vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15.-- EUR und verhängte eine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis von sechs Monaten.