Rechtsprechung
   AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22185
AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20 (https://dejure.org/2020,22185)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20 (https://dejure.org/2020,22185)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 82.1 E OWi 76/20 (https://dejure.org/2020,22185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: AG Neuruppin "rückt” die jetzt heraus

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15

    Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer

    Auszug aus AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20
    Damit ist dem Informationsinteresse des Betroffenen Genüge getan und zugleich gewährleistet, dass der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens nicht durch eine sachlich nicht gebotene Unterbrechung zur Gewährung der Einsicht unverhältnismäßig verzögert oder erschwert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2015. IV-2 RBs 63/15).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20
    Dann aber ist dem Betroffenen sein ureigenes Recht verwehrt, aktiv am Gang und Ergebnis des Verfahrens mitzuwirken (vgl. BVerfGE 46, 202).
  • LG Hanau, 07.01.2019 - 4b Qs 114/18

    Einsichtnahme in Messdateien einer Geschwindigkeitsmessanlage

    Auszug aus AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20
    Vor allem aber ist von einem Verteidiger als Organ der Rechtspflege schon unter standesrechtlichen Gesichtspunkten zu erwarten, dass die ihm übermittelten Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und er damit sachgemäß umgeht (vgl. LG Kaiserslautern, Beseht. v. 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, ZfSch 2019, 471, 472; LG Hanau, Beseht. v. 07.01.2019 - 4b Qs 114/18, juris, dort Tz. 20).
  • LG Kaiserslautern, 22.05.2019 - 5 Qs 51/19

    Anspruch des Betroffenen auf Zurverfügungstellung der Messdaten im Rahmen der

    Auszug aus AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20
    Vor allem aber ist von einem Verteidiger als Organ der Rechtspflege schon unter standesrechtlichen Gesichtspunkten zu erwarten, dass die ihm übermittelten Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und er damit sachgemäß umgeht (vgl. LG Kaiserslautern, Beseht. v. 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, ZfSch 2019, 471, 472; LG Hanau, Beseht. v. 07.01.2019 - 4b Qs 114/18, juris, dort Tz. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht