Rechtsprechung
AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Einsicht, Rohmessdaten, Zuverfügungstellen
- bussgeldsiegen.de
Geschwindigkeitsmessung - Anspruch auf Übersendung der Rohmessdaten
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: AG Neuruppin "rückt” die jetzt heraus
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 22.07.2015 - 2 RBs 63/15
Keine Akteneinsicht in Daten der Geschwindigkeitsmessungen anderer …
Auszug aus AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20
Damit ist dem Informationsinteresse des Betroffenen Genüge getan und zugleich gewährleistet, dass der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens nicht durch eine sachlich nicht gebotene Unterbrechung zur Gewährung der Einsicht unverhältnismäßig verzögert oder erschwert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2015. IV-2 RBs 63/15). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der …
Auszug aus AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20
Dann aber ist dem Betroffenen sein ureigenes Recht verwehrt, aktiv am Gang und Ergebnis des Verfahrens mitzuwirken (vgl. BVerfGE 46, 202). - LG Hanau, 07.01.2019 - 4b Qs 114/18
Einsichtnahme in Messdateien einer Geschwindigkeitsmessanlage
Auszug aus AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20
Vor allem aber ist von einem Verteidiger als Organ der Rechtspflege schon unter standesrechtlichen Gesichtspunkten zu erwarten, dass die ihm übermittelten Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und er damit sachgemäß umgeht (vgl. LG Kaiserslautern, Beseht. v. 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, ZfSch 2019, 471, 472; LG Hanau, Beseht. v. 07.01.2019 - 4b Qs 114/18, juris, dort Tz. 20). - LG Kaiserslautern, 22.05.2019 - 5 Qs 51/19
Anspruch des Betroffenen auf Zurverfügungstellung der Messdaten im Rahmen der …
Auszug aus AG Neuruppin, 14.07.2020 - 82.1 E OWi 76/20
Vor allem aber ist von einem Verteidiger als Organ der Rechtspflege schon unter standesrechtlichen Gesichtspunkten zu erwarten, dass die ihm übermittelten Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und er damit sachgemäß umgeht (vgl. LG Kaiserslautern, Beseht. v. 22.05.2019 - 5 Qs 51/19, ZfSch 2019, 471, 472; LG Hanau, Beseht. v. 07.01.2019 - 4b Qs 114/18, juris, dort Tz. 20).