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AG Neuss, 20.08.2015 - 75 C 1615/15 |
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- AG Neuss, 02.02.2015 - 79 C 3944/14
Auszug aus AG Neuss, 20.08.2015 - 75 C 1615/15
Der angewandte Abrechnungsmodus vermag darüber hinaus zu unangemessenen und nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehenden Ergebnissen zu führen (vgl. AG Neuss, Urteil vom 01. Juni 2015 - 70 C 1071/15 - AG Neuss, Urteil vom 02. Februar 2015 - 79 C 3944/14 - AG Neuss, Urteil vom 22. Mai 2014 - 75 C 1067/14 -).Die Einrichtung eines Notrufes ermöglicht es dem Abschleppunternehmen vielmehr erst, derartige Aufträge anzunehmen und auszuführen, hierdurch veranlasste Kosten falten damit nicht als Schaden in den Haftungsbereich des Schädigers (AG Neuss, Urteil vom 02. Februar 2015 - 79 C 3944/14 -).
- AG Neuss, 22.05.2014 - 75 C 1067/14
Abschleppkosten - nur erforderliche Kosten sind zu ersetzen!
Auszug aus AG Neuss, 20.08.2015 - 75 C 1615/15
Der Geschädigte braucht dem Abschleppunternehmer aber mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur einen angemessenen und ortsüblichen Lohn zu entrichten (vgl. auch AG Neuss, Urteil vom 22. Mai 2014 - 75 C 1067/14).Der angewandte Abrechnungsmodus vermag darüber hinaus zu unangemessenen und nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehenden Ergebnissen zu führen (vgl. AG Neuss, Urteil vom 01. Juni 2015 - 70 C 1071/15 - AG Neuss, Urteil vom 02. Februar 2015 - 79 C 3944/14 - AG Neuss, Urteil vom 22. Mai 2014 - 75 C 1067/14 -).
- AG Neuss, 01.06.2015 - 70 C 1071/15
Auszug aus AG Neuss, 20.08.2015 - 75 C 1615/15
Der angewandte Abrechnungsmodus vermag darüber hinaus zu unangemessenen und nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehenden Ergebnissen zu führen (vgl. AG Neuss, Urteil vom 01. Juni 2015 - 70 C 1071/15 - AG Neuss, Urteil vom 02. Februar 2015 - 79 C 3944/14 - AG Neuss, Urteil vom 22. Mai 2014 - 75 C 1067/14 -).