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AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Richterin des AG Norderstedt verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung vorgerichtlich gekürzter, abgetretener Sachverständigenkosten nach unverschuldetem Verkehrsunfall mit Urteil vom 13.1.2015 - 46 C 13/14 -.
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- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
Vielmehr darf er sich damit begnügen einen in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen (BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13;… Urt. v. 12.07.2005 - VI ZR 132/04).Erst wenn für den Geschädigten auch als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder Honorarberechnung vorliegen, kann vom Schädiger nicht mehr ein vollständiger Ausgleich der getätigten Aufwendungen bzw. Freistellung verlangt werden, weil derart überhöhte Kosten nicht mehr angemessen sind (…AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 15.02.2011, 911 C 568/10; BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13).
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
Allein das Übersteigen eines Betrags von 100, 00EUR bedeutet nicht losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls, dass diese erkennbar überhöht und deshalb nicht erstattugnsfähig sind (…BGH, a.a.O.; BGH, Urt. v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13). - BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
Vielmehr darf er sich damit begnügen einen in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen (…BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13; Urt. v. 12.07.2005 - VI ZR 132/04).
- LG Berlin, 18.07.2011 - 43 S 41/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an eine Verweisung auf eine …
Auszug aus AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
Erforderlich sind nur solche Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender und verständiger Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (LG Berlin, Urt. v. 18.07.2011 - 43 S 41/11). - BGH, 13.12.2005 - VI ZR 164/04
Abwägung der Interessen im Bereich des Kreditwesens
Auszug aus AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
Dabei ist auf eine subjektbezogene Schadensbetrachtung abzustellen, wobei auf die spezielle Situation des Geschädigten Rücksicht zu nehmen ist, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten (BGH, Urt. v. 11.3.2008 - VI ZR 164/04). - AG Münster, 25.09.2012 - 28 C 1999/12
Ordnungsgemäße Berechnung der Sachverständigenkosten
Auszug aus AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
Regelmäßig sind Aufnahmen von allen Seiten des Fahrzeugs für die Berechnung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts nötig und für eine umfassende Schadensdokumentation geeignet (AG Münster, Urt. v. 25.09.2012 - 28 C 1999/12). - LG Hamburg, 17.06.2011 - 331 O 262/10
Auszug aus AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
Daraus folgt aber nicht, dass Sachverständige für im Rahmen der Gutachtenerstellung angefertigten Fotos nur diese Preisen ansetzen dürfen (LG Hamburg, Urt. v. 17.06.2011 - 331 O 262/10). - AG Berlin-Mitte, 18.06.2010 - 114 C 3027/10
Auszug aus AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
Es reicht ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrags zur Schadensbehebung grundsätzlich nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe in Frage zu stellen (…BGH, a.a.O.).Wahrt der Geschädigte im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen, was auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars gilt (AG Berlin-Mitte, Urt. v. 18.06.2010, 114 C 3027/10). - AG Hamburg-St. Georg, 15.02.2011 - 911 C 568/10
Auszug aus AG Norderstedt, 13.01.2015 - 46 C 13/14
Erst wenn für den Geschädigten auch als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder Honorarberechnung vorliegen, kann vom Schädiger nicht mehr ein vollständiger Ausgleich der getätigten Aufwendungen bzw. Freistellung verlangt werden, weil derart überhöhte Kosten nicht mehr angemessen sind (AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 15.02.2011, 911 C 568/10;… BGH, Urt. v. 11.02.2014 - VI ZR 225/13).