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AG Oberhausen, 04.01.2017 - 31 C 137/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei-kotz.de
Verkehrsunfall - Beweislast für Wiederbeschaffungsaufwand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nutzungsausfallersatz bei fehlendem Nachweis …
Auszug aus AG Oberhausen, 04.01.2017 - 31 C 137/16
Im Gegensatz zum Sachschaden, den der Geschädigte im Hinblick auf seine Dispositionsfreiheit auch fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen darf, kann er Ersatz für Nutzungsausfall nur verlangen, wenn und soweit ihm der Nutzungsausfall auch tatsächlich entstanden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 2010 - 10 U 60/09 -, Rn. 4, juris). - BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus AG Oberhausen, 04.01.2017 - 31 C 137/16
Er hängt davon ab, ob der Geschädigte den Wagen überhaupt nutzen wollte und konnte (BGH, Urteil vom 23. März 1976 - VI ZR 41/74 -, BGHZ 66, 239-250). - KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum …
Auszug aus AG Oberhausen, 04.01.2017 - 31 C 137/16
Der Umstand, dass der Klägerin als Käuferin eines Gebrauchtwagens ein Vorschaden oder der Umfang eines Vorschadens nicht bekannt gewesen ist, fällt nicht in den Risiko- und Verantwortungsbereich des Beklagten und vermag nicht die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zu verschieben (KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14 -, juris, Rn. 39).