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   AG Obernburg, 04.01.2017 - 1 M 1500/16   

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https://dejure.org/2017,12173
AG Obernburg, 04.01.2017 - 1 M 1500/16 (https://dejure.org/2017,12173)
AG Obernburg, Entscheidung vom 04.01.2017 - 1 M 1500/16 (https://dejure.org/2017,12173)
AG Obernburg, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - 1 M 1500/16 (https://dejure.org/2017,12173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 91 Abs. 1, § 850 h Abs. 2
    Verpflichtung des Schuldners zur Auskunft über die Haushaltsführung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen § 850h Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses des Schuldners auf Antrag des Gläubigers; Überprüfbarkeit der Haushaltsführung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinsichtlich Arbeitseinkommens

  • rewis.io

    Verpflichtung des Schuldners zur Auskunft über die Haushaltsführung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen § 850h Abs. 2 ZPO

  • ra.de
  • www.bremer-inkasso.de

    Vermögensverzeichnis, Anspruch auf Nachbesserung, Nachbesserungspflicht, nichtehelicher Lebensgefährte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.2015 - VII ZB 11/15

    Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheiden in Baden-Württemberg:

    Auszug aus AG Obernburg, 04.01.2017 - 1 M 1500/16
    ... GbR nicht zulässig, sowie teilweise nicht begründet und darüber hinaus können nach der Rechtsprechung des BGH die Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens dem Schuldner nicht auferlegt werden, weil er vom Verfahren keine Kenntnis hatte und sich nicht zur Sache äußern konnte (BGH Beschluss vom 08.10.2015, VII ZB 11/15).
  • LG Aschaffenburg, 08.05.2000 - 4 T 52/00
    Auszug aus AG Obernburg, 04.01.2017 - 1 M 1500/16
    Die Beschwerdekammer des Landgerichts Aschaffenburg hat im Beschluss vom 08.05.2000 (4 T 52/2000) ausgeführt, wenn ein Schuldner seiner Lebensgefährtin den Haushalt führe, wofür er Kost, Logis und eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt erhält, habe er im Rahmen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung die gesamten Umstände der Haushaltsführung darzutun (insbesondere den Namen der Lebensgefährtin und den gezahlten Unterstützungsbetrag mitzuteilen).
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