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   AG Obernburg, 06.07.2007 - 1 F 580/06   

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AG Obernburg, 06.07.2007 - 1 F 580/06 (https://dejure.org/2007,39094)
AG Obernburg, Entscheidung vom 06.07.2007 - 1 F 580/06 (https://dejure.org/2007,39094)
AG Obernburg, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 1 F 580/06 (https://dejure.org/2007,39094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1825
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1354/03

    Wahrnehmung prozessualer Rechte von Minderjährigen in einem Sorgerechtsstreit

    Auszug aus AG Obernburg, 06.07.2007 - 1 F 580/06
    Es hat hierzu ausgeführt, dass bei der erfolgenden gerichtlichen Ermessensentscheidung die Grundrechte des materiell Beteiligten aus Art. 2 Abs. 1 GG berücksichtigt werden müssten und ein Abfallen der Rolle des materiell Beteiligten zu einem bloßen Verfahrensobjekt dadurch verhindert werde, dass der Verfahrenspfleger es ihm ermögliche zu entscheiden, ob von seinem Beschwerderecht nach § 59 FGG Gebrauch gemacht wird ( BVerfG FPR 2004, 36).
  • OLG Naumburg, 05.09.2002 - 14 WF 165/02

    Beschwerderecht des Sorgeberechtigten gegen die Bestellung eines

    Auszug aus AG Obernburg, 06.07.2007 - 1 F 580/06
    Weil der Verfahrenspfleger im Umfang seiner Aufgaben die Rolle des gesetzlichen Vertreters einnimmt (Bassenge / Herbst / Roth FGG § 13 Rn. 4), steht ihm trotz § 59 Abs. 3 FGG die Möglichkeit zu, aus Beeinträchtigung eigenen Rechts Beschwerde nach § 20 FGG zu erheben (so im Ergebnis auch OLG Naumburg FGPrax 2003, 70).
  • OLG Köln, 23.08.1999 - 14 WF 76/99

    Ausgestaltung der Geltendmachung des familienrechtlichen Anspruchs auf

    Auszug aus AG Obernburg, 06.07.2007 - 1 F 580/06
    Besteht ein Sorgerecht beider Elternteile, kommt eine Bestellung eines Verfahrenspflegers wegen Interessengegensatz nur in Betracht, wenn beide Sorgeberechtigte insgesamt den Interessen des materiell Beteiligten gegenläufige eigene Interessen vertreten ( OLG Köln NJW-RR 2001, 76(77) [OLG Köln 23.08.1999 - 14 WF 76/99] ).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus AG Obernburg, 06.07.2007 - 1 F 580/06
    Auch der unter elterlicher Sorge Stehende ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ( BVerfG NJW 1986, 1859 (1860) [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84] ).
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