Rechtsprechung
   AG Oldenburg, 30.12.2014 - 7 C 7205/13 (X)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45185
AG Oldenburg, 30.12.2014 - 7 C 7205/13 (X) (https://dejure.org/2014,45185)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 30.12.2014 - 7 C 7205/13 (X) (https://dejure.org/2014,45185)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2014 - 7 C 7205/13 (X) (https://dejure.org/2014,45185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Von richtigen und von fehlerhaften Gutachten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Oldenburg, 30.12.2014 - 7 C 7205/13
    Seite 2/7 Erstattungsfähigkeit der hier geltend gemachten Kosten den überzeugenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 11.02.2014 (Az.: VI ZR 225/13) an.
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Oldenburg, 30.12.2014 - 7 C 7205/13
    Nur wenn der Geschädigte erkennen konnte, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze für seine Tätigkeit verlangt, die die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen, gebietet das schadensrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot, einen zur Verfügung stehenden günstigeren Sachverständigen zu beauftragen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 528/12, Rn. 19 mwN).
  • LG Düsseldorf, 29.05.2008 - 21 S 142/07

    Gutachtervertrag hat Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus AG Oldenburg, 30.12.2014 - 7 C 7205/13
    Darüber hinaus folgt aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 29. Mai 2008, Az.: 21 S 142/07), dass der Haftpflichtversicherung ein Anspruch auf Schadensersatz nach 88 634 Nr. 4, 280 BGB in Verbindung mit den Grundsätzen über den Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter zustehen kann, weil der zum Zweck der Regulierung eines Schadens mit einem sachverständigen geschlossene Vertrag nach gefestigter Rechtsprechung und einhelliger Meinung in der Literatur einen Werkvertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der regulierenden Haftpflichtversicherung ist.
  • AG Kassel, 01.07.2020 - 421 C 104/18
    Zudem bewegt sich der Beklagte bei den vorgenannten aber auch bei dem im Übrigen wenigen durch den hiesigen gerichtlichen Sachverständigen in Frage gestellten Schadenspositionen im Rahmen des ihm als Sachverständigen zuzubilligenden Ermessen (vgl. AG Oldenburg 7 C 7205/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht