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AG Oranienburg, 22.12.2015 - 18 Ds 356 Js 34867/15 (368/15) |
Zitiervorschläge
AG Oranienburg, Entscheidung vom 22.12.2015 - 18 Ds 356 Js 34867/15 (368/15) (https://dejure.org/2015,39174)
AG Oranienburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 18 Ds 356 Js 34867/15 (368/15) (https://dejure.org/2015,39174)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
NPD-Mitglied verurteilt - Nazi-Tattoo im Schwimmbad gezeigt
- spiegel.de (Pressemeldung, 22.12.2015)
Volksverhetzung: NPD-Funktionär wegen Nazi-Tattoo zu Bewährungsstrafe verurteilt
Besprechungen u.ä.
- berliner-zeitung.de (Pressekommentar, 22.12.2015)
Auch tätowierte Volksverhetzung ist strafbar
Sonstiges
- lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Prozess um Nazi-Tattoo im Schwimmbad: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 22.12.2015 - 18 Ds 356 Js 34867/15 (368/15)
- LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
- OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
Wird zitiert von ...
- LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
NPD-Kader wegen KZ-Tattoo zu Haftstrafe verurteilt
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichtes Oranienburg vom 22.12.2015 - 18 Ds 368/15 - im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und der Tenor zur Klarstellung insgesamt dahin neugefasst, dass der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu einer.Der Angeklagte ist mit Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom 22.12.2015 - 18 Ds 368/15 - wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, wobei die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.