Rechtsprechung
AG Oschatz, 22.01.2010 - 2 C 343/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Zustellung/Abholung
- captain-huk.de
Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Abtretungsvereinbarung verstößt nicht gegen das RDG - Mietwagenunternehmer in eigener Angelegenheit tätig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.2005 - VI ZR 251/04
Geltendmachung abgetretener Forderungen durch ein Mietwagenunternehmen
Auszug aus AG Oschatz, 22.01.2010 - 2 C 343/09
Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (BGH NJW 2005, 3570), Dabei ist nicht allein auf den Wortlaut der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, sondern auf die gesamten diesen zu Grunde liegenden Umstände und ihren wirtschafltichen Zusammenhang abzustellen, also auf eine wirtschaftliche Betrachtung, die es vermeidet, dass die Regelungen des RDG durch eine formale Anpassung der geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung an den Gessetzeswortlaut und die hierzu entwickelten Rechtsgrundsätze umgangen wird (…BGH aaO).