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   AG Osterburg, 12.02.2008 - 31 C 209/06 (II)   

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AG Osterburg, 12.02.2008 - 31 C 209/06 (II) (https://dejure.org/2008,44059)
AG Osterburg, Entscheidung vom 12.02.2008 - 31 C 209/06 (II) (https://dejure.org/2008,44059)
AG Osterburg, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 31 C 209/06 (II) (https://dejure.org/2008,44059)
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  • BGH, 18.03.2004 - IX ZR 177/03

    Kenntnis von der Abtretung bei Streit über deren Wirksamkeit; Begriff des

    Auszug aus AG Osterburg, 12.02.2008 - 31 C 209/06
    Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Vornahme der Leistungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2004, Geschäftsnummer: IX ZR 177/03; juris), mithin auf die Veranlassung der Überweisung durch die Beklagte zu 2.), an.
  • BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte

    Auszug aus AG Osterburg, 12.02.2008 - 31 C 209/06
    Bei der Beurteilung, ob eine geschäftsmäßige Besorgung fremder Angelegenheiten vorliegt, ist nicht nur auf die äußere Gestaltung der Rechtsbeziehung der Beteiligten, wie sie im Wortlaut der Abtretungserklärung Ausdruck gefunden hat, sondern auch auf die Umstände abzustellen, unter denen die Geschäftsbeziehungen begründet worden sind (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1081, 1083 m. w. N.).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Osterburg, 12.02.2008 - 31 C 209/06
    Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind dem Grunde nach auch gemäß § 249 BGB erstattungsfähig (vgl. BGH vom 23.01.2007, Geschäftsnummer: VI ZR 67/06 ; juris).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Osterburg, 12.02.2008 - 31 C 209/06
    Insoweit wird auf das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22.12.2005 (Geschäftsnummer: 4 U 49/05 , Anlage K 10) verwiesen.
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