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   AG Otterndorf, 29.06.2017 - 2 C 118/17   

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https://dejure.org/2017,49895
AG Otterndorf, 29.06.2017 - 2 C 118/17 (https://dejure.org/2017,49895)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 29.06.2017 - 2 C 118/17 (https://dejure.org/2017,49895)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 2 C 118/17 (https://dejure.org/2017,49895)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Otterndorf weist die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse mit Urteil vom 29.6.2017 - 2 C 118/17 - darauf hin, dass sie als Schädigerversicherung das Werkstatt- und Prognoserisiko trägt, und daher die vollen Reparaturkosten zu ersetzen hat.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Otterndorf weist die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse mit Urteil vom 29.6.2017 - 2 C 118/17 - darauf hin, dass sie als Schädigerversicherung das Werkstatt- und Prognoserisiko trägt, und daher die vollen Reparaturkosten zu ersetzen hat.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Otterndorf, 29.06.2017 - 2 C 118/17
    Ebenso sind die begrenzten Kenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen: Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug der Reparaturwerkstatt zwecks Reparatur übergeben hat, hat er letztlich keinen Einfluss mehr darauf, ob und inwieweit sodann unnötige oder überteuerte Maßnahmen vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94; AG Norderstedt, Urteil vom 14.09.2012 - 44 C 164/12).

    Dem Schädiger entsteht hierdurch kein Nachteil, da er nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt verlangen kann (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Otterndorf, 29.06.2017 - 2 C 118/17
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln, Urteil vom 24.04.2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

    Auszug aus AG Otterndorf, 29.06.2017 - 2 C 118/17
    (Hervorhebungen durch den Autor!) Würde der Schädiger die Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB selbst vornehmen, so träfe ihn gleichfalls das Werkstattrisiko (AG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 - 37 C 11789/11 - zitiert nach juris Rn. 15).
  • LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09

    Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des

    Auszug aus AG Otterndorf, 29.06.2017 - 2 C 118/17
    Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (LG Hagen, Urteil vom 04.12.2009 - 8 O 97/09; AG Düsseldorf a.a.O. Rn. 17).
  • AG Köln, 24.04.2015 - 274 C 214/14

    Versicherung muss lange Reparatur zahlen

    Auszug aus AG Otterndorf, 29.06.2017 - 2 C 118/17
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln, Urteil vom 24.04.2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Otterndorf, 29.06.2017 - 2 C 118/17
    Ebenso sind die begrenzten Kenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen: Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug der Reparaturwerkstatt zwecks Reparatur übergeben hat, hat er letztlich keinen Einfluss mehr darauf, ob und inwieweit sodann unnötige oder überteuerte Maßnahmen vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94; AG Norderstedt, Urteil vom 14.09.2012 - 44 C 164/12).
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