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AG Pfaffenhofen/Ilm, 08.02.2019 - 1 C 605/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Rechtsanwaltsgebühren, Schadenminderungspflicht, Mietwagenkosten, konkludente Vereinbarung, Verkehrssicherungspflichtverletzung, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Informatorische Anhörung, ...
Verfahrensgang
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 08.06.2018 - 1 C 605/16
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 08.02.2019 - 1 C 605/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.2004 - X ZR 133/03
Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in den AGB des Betreibers einer …
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 08.02.2019 - 1 C 605/16
Dabei handelt es sich nicht um eine Pflicht, in einer bestimmten Art und Weise tätig zu werden; vielmehr handelt es sich um eine erfolgsbezogene Verpflichtung (vgl. BGH NJW 2005, 422). - OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 21 U 97/03
Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Autowaschanlage
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 08.02.2019 - 1 C 605/16
Darüber hinaus muss nach hier vertretener Ansicht der Betreiber die maschinell, automatisch arbeitende und deswegen nicht jederzeit kontrollierbare Anlage so organisieren, betreiben, warten, kontrollieren und beaufsichtigen, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist, um Beschädigungen der Fahrzeuge zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986 153; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2003 NJW-RR 2004 962). - OLG Karlsruhe, 04.10.1985 - 15 U 201/84
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 08.02.2019 - 1 C 605/16
Darüber hinaus muss nach hier vertretener Ansicht der Betreiber die maschinell, automatisch arbeitende und deswegen nicht jederzeit kontrollierbare Anlage so organisieren, betreiben, warten, kontrollieren und beaufsichtigen, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist, um Beschädigungen der Fahrzeuge zu vermeiden (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986 153; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2003 NJW-RR 2004 962).