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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13   

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https://dejure.org/2014,17089
AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13 (https://dejure.org/2014,17089)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 11.07.2014 - 1 C 430/13 (https://dejure.org/2014,17089)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 1 C 430/13 (https://dejure.org/2014,17089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Schätzung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Geschädigten auf Erstattung des merkantilen Minderwerts seines Unfallfahrzeugs; Gerichtliche Abwägung der Schätzmethoden bei Ermittlung des merkantilen Minderwerts eines verunfallten Fahrzeugs auf der Basis eines Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • minderwert.de PDF

    Zeitgemäße Bestimmung des Minderwerts mittels BVSK, Heintges und MFM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Wertminderung ist Einzelfall-Berechnung - Keine pauschale Ermittlung nach Standartverfahren

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Merkantile Wertminderung: Berechnungsmethoden - Minderwert lässt sich nicht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen berechnen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13
    Entsprechend der vom BGH im Urteil vom 18.09.1979, Az. VI ZR 16/79 vertretenen Ansicht, lässt sich der merkantile Minderwert nicht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen berechnen.
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13
    17 Die Festlegung der merkantilen Wertminderung beruht auf einer Schätzung zukünftiger Schäden in Form der Einbuße beim Weiterverkauf des Unfallwagens, so dass dem Gericht gemäß § 287 ZPO ein Entscheidungsermessen eröffnet ist (vgl. BGH NJW 2005, 277).
  • BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13
    Bei der Bewertung von Sachschäden ist eine Objektivierung, die von individuellen Besonderheiten absieht und sich an die im Verkehr geltenden Wertmaßstäbe hält, unerlässlich (vgl. Urteil BGH vom 17.05.1966, Az. VI ZR 252/64).
  • AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18

    Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs

    f) Soweit hingegen vereinzelt unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt wird, dass ein Sachverständigengutachten sogar stets erforderlich wäre (vgl. AG Pfaffenhofen, Urteil vom 11. Juli 2014 - 1 C 430/13 -, Rn. 31, juris: "Entsprechend der vom BGH im Urteil vom 18.09.1979, Az. VI ZR 16/79 vertretenen Ansicht, lässt sich der merkantile Minderwert nicht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen berechnen"), so ist dies unzutreffend.
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