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AG Pforzheim, 23.05.2022 - 1 F 329/21 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 23.05.2022 - 1 F 329/21
- OLG Karlsruhe, 09.06.2023 - 20 UF 84/22
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 09.06.2023 - 20 UF 84/22
Erreichen des Beschwerdewertes nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist im …
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim (1 F 329/21) vom 23.05.2022 wird als unzulässig verworfen.Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande gekommen war, hat die Antragstellerin beim Amtsgericht - Familiengericht - Pforzheim (1 F 329/21) mit Schriftsatz vom 22.12.2021 einen rückständigen Trennungsunterhalt in Höhe von monatlich 513, 00 EUR für den Zeitraum Mai 2021 bis einschließlich November 2021 geltend gemacht.