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AG Pforzheim, 29.09.2017 - 3 F 207/14 |
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Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 29.09.2017 - 3 F 207/14
- OLG Karlsruhe, 11.10.2018 - 20 UF 153/17
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 11.10.2018 - 20 UF 153/17
Anrechnung des ehezeitanteiligen Ruhensbetrags auf den ehezeitlichen Anteil des …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim vom 29.09.2017, Az. 3 F 207/14, unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und werden die Ziffern 4. bis 6. wie folgt neu gefasst:.Mit dem angegriffenen Beschluss vom 29.09.2017, Az. 3 F 207/14, hat das Amtsgericht - Familiengericht - Pforzheim hinsichtlich beider Versorgungen gemäß § 20 Absatz 1 S. 1 VersAusglG den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich durchgeführt und den Antragsgegner für den Zeitraum ab 01.09.2014 jeweils zur Zahlung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente verpflichtet sowie, der Abtretung der nach Rechtskraft der Entscheidung fällig werdenden Versorgungsansprüche gegen die Versorgungsträger zuzustimmen.