Rechtsprechung
AG Plauen, 17.09.2020 - 6 F 554/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,46506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Plauen, 17.09.2020 - 6 F 554/18
- OLG Dresden, 14.01.2021 - 20 WF 936/20
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 14.01.2021 - 20 WF 936/20
Erstreckung der Beiordnung bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 30.09.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Plauen vom 17.09.2020 - 6 F 554/18 - in Ziffer 1 und Ziffer 2 seines Tenors dahingehend abgeändert, dass die der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 30.11.2018 - 6 F 554/18 - unter Beiordnung von Rechtsanwältin K...... L......, P......, bewilligte Verfahrenskostenhilfe für die erste Instanz auf alle mit der Herbeiführung der notariellen Vereinbarung vom 17.06.2020 (Notar A...... H......, UR-Rollennummer 1618/2020 T) über die Gegenstände Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Hausrat und nachehelichen Unterhalt erforderlichen Tätigkeiten erstreckt wird.Das Familiengericht gewährte der Antragsgegnerin auf deren Antrag für das vom Antragsteller eingeleitete Ehescheidungsverfahren mit Beschluss vom 30.11.2018 - 6 F 554/18 - mit Wirkung ab 30.10.2018 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten.