Rechtsprechung
AG Potsdam, 12.05.2020 - 6 IK 821/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,51592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 12.05.2020 - 6 IK 821/19
- LG Potsdam, 29.10.2020 - 2 T 36/20
- LG Potsdam, 30.10.2020 - 2 T 36/20
Wird zitiert von ... (2)
- LG Potsdam, 30.10.2020 - 2 T 36/20
Zuständigkeit für die Vergütungsfestsetzung durch den Rechtspfleger
Auf die sofortige Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 12.05.2020, Az. 6 IK 821/19, abgeändert und die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Gr. für seine Tätigkeit neu festgesetzt auf insgesamt 1.429 Euro. - LG Potsdam, 29.10.2020 - 2 T 36/20 Auf die sofortige Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 12.05.2020, Az. 6 IK 821/19, abgeändert und die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Gr. für seine Tätigkeit neu festgesetzt auf insgesamt 1.429 Euro.