Rechtsprechung
   AG Rastatt, 09.10.2009 - 20 C 146/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38879
AG Rastatt, 09.10.2009 - 20 C 146/09 (https://dejure.org/2009,38879)
AG Rastatt, Entscheidung vom 09.10.2009 - 20 C 146/09 (https://dejure.org/2009,38879)
AG Rastatt, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 20 C 146/09 (https://dejure.org/2009,38879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,38879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beim Ersatz von Folgeschäden muss der Nachteil in einem adäquaten inneren Zusammenhang mit der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage stehen; Anforderungen an die Pflicht zum Ersatz von Folgeschäden unter Berücksichtigung des Kausalitätsgrades zwischen Schaden und ...

  • RA Kotz

    Ersatzfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beim Ersatz von Folgeschäden muss der Nachteil in einem adäquaten inneren Zusammenhang mit der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage stehen; Anforderungen an die Pflicht zum Ersatz von Folgeschäden unter Berücksichtigung des Kausalitätsgrades zwischen Schaden und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus AG Rastatt, 09.10.2009 - 20 C 146/09
    Insbesondere ist für den Bereich der unerlaubten Handlungen in der Rechtssprechung der BGH anerkannt, dass dem Geschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind (BGH VersR 1968, 1145 , VersR 1970, 41 ).
  • BGH, 21.10.1969 - VI ZR 86/68

    Erstattungspflicht von Anwaltskosten

    Auszug aus AG Rastatt, 09.10.2009 - 20 C 146/09
    Insbesondere ist für den Bereich der unerlaubten Handlungen in der Rechtssprechung der BGH anerkannt, dass dem Geschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind (BGH VersR 1968, 1145 , VersR 1970, 41 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht