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   AG Ratingen, 10.05.2013 - 10 C 364/12   

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https://dejure.org/2013,42433
AG Ratingen, 10.05.2013 - 10 C 364/12 (https://dejure.org/2013,42433)
AG Ratingen, Entscheidung vom 10.05.2013 - 10 C 364/12 (https://dejure.org/2013,42433)
AG Ratingen, Entscheidung vom 10. Mai 2013 - 10 C 364/12 (https://dejure.org/2013,42433)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Mittelwertes aus sogenannter "Schwacke-Liste" und der Erhebung des Fraunhofer-Institutes bei der Ermittlung der ersatzfähigen Mietwagenkosten für einen Ersatzwagen i.R.d. Schadenersatzes nach Verkehrsunfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Ratingen, 10.05.2013 - 10 C 364/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der durch einen fremdverschuldeten Unfall geschädigte Kfz-Eigentümer bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war (vgl. BGH, Urteil vom 15. Feb, 2005 - VI ZR 74/04, VersR 2005, 568, [BGH 15.02.2005 - VI ZR 74/04] [...] Rdnr. 11).
  • OLG Köln, 22.12.2009 - 15 U 98/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Ratingen, 10.05.2013 - 10 C 364/12
    Das Vorgehen könnte aber dennoch gerade im hier fraglichen PLZ-Bereich zu gewissen Verfälschungen führen wegen der offenbar bestehenden Unterschiede zwischen Stadt und Land (siehe auch OLG Köln, Urt. v. 22.12.2009 - 15 U 98/09).
  • OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten;

    Auszug aus AG Ratingen, 10.05.2013 - 10 C 364/12
    Wer ein klassentieferes Fahrzeug anmietet und dadurch Mietwagenkosten in Höhe der ersparten Eigenbetriebskosten vermeidet, braucht grundsätzlich keinen Abzug hinzunehmen (vgl. nur OLG Celle, VersR 94, 741 = NJW-RR 93, 1052 [OLG Celle 01.04.1993 - 14 U 62/92] ; OLG Frankfurt NJW-RR 96, 984).
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