Rechtsprechung
AG Ratingen, 11.04.2017 - 11 C 168/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung betreffend die Einnahmen- und Ausgabenabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ratingen, 11.04.2017 - 11 C 168/16
- LG Düsseldorf, 27.12.2017 - 25 S 61/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10
Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die …
Auszug aus AG Ratingen, 11.04.2017 - 11 C 168/16
Mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.02.2012, V ZR 251/10) besteht kein sachlicher Grund, von der Darstellung der tatsächlichen Zu- und Abflüsse der Heiz- und Warmwasserkosten in der Gesamtabrechnung abzuweichen. - BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09
Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer …
Auszug aus AG Ratingen, 11.04.2017 - 11 C 168/16
Das ist regelmäßig bei Umzügen der Fall (BGH Urteil vom 01.10.2010, V ZR 220/09). - AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!
Auszug aus AG Ratingen, 11.04.2017 - 11 C 168/16
Aus den Gesetzesmaterialien der Vorschrift folgt vielmehr, dass der Gesetzgeber den Wohnungseigentümern eine Möglichkeit eröffnen wollte, im Beschlusswege von bestehenden Vereinbarungen abzuweichen (vgl. AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 04.10.2013, 44 C 2012/13).
- LG Düsseldorf, 27.12.2017 - 25 S 61/17
Einhaltung des Einnahmen-Ausgaben-Prinzips in der Gesamtabrechnung der …
Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 11.04.2017 (11 C 168/16) werden zurückgewiesen.