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AG Rheinbach, 21.10.2008 - 10 C 131/08 |
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Verfahrensgang
- AG Rheinbach, 21.10.2008 - 10 C 131/08
- LG Bonn, 04.03.2009 - 5 S 289/08
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 04.03.2009 - 5 S 289/08
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Zusammenstoßes eines Pkw mit einem …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 21.10.08 - 10 C 131/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1, 765,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.08 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 229, 55 EUR freizustellen.Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 21.10.08 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Rheinbach - 10 C 131/08 - die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 1.765,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.08 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 229, 55 EUR freizustellen.