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AG Rheine, 21.04.2005 - 4 C 715/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- OLG Hamm, 04.10.1990 - 6 U 9/90
Auszug aus AG Rheine, 21.04.2005 - 4 C 715/04
Die Klägerin kann diesen Beweis jedoch im Wege eines Anscheinsbeweises führen, indem sie Umstände darlegt und gegebenenfalls beweist, die ihrer Gesamtheit nach der Lebenserfahrung eine die Widerrechtlichkeit der Schadenszufügung ausschließende Einwilligung des Beklagten in den Unfall ergeben (OLG Hamm in: Versicherungsrecht 1991, S. 113).