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AG Rostock, 06.04.2022 - 35 Cs 32/22 |
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Verfahrensgang
- AG Rostock, 06.04.2022 - 35 Cs 32/22
- LG Rostock, 14.07.2022 - 11 Qs 95/22
Wird zitiert von ...
- LG Rostock, 14.07.2022 - 11 Qs 95/22
Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolgen, erneute Antragstellung
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 06.04.2022 - Az. 35 Cs 32/22 -, mit dem sein erneuter Antrag, ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen, abgelehnt worden ist, wird als unbegründet verworfen.