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   AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04   

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AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04 (https://dejure.org/2004,25857)
AG Rottweil, Entscheidung vom 22.10.2004 - 3 XIV 77/04 (https://dejure.org/2004,25857)
AG Rottweil, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - 3 XIV 77/04 (https://dejure.org/2004,25857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für eine Freiheitsentziehung anhand des Ortes der Ergreifung bei nur vermeintlichem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltsortes; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für eine einstweilige Entscheidung über eine Freiheitsentziehung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Naumburg, 24.02.2000 - 10 Wx 4/00

    Illegales Aufhalten im Bundesgebiet als alleiniger Haftgrund; Prüfung der

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    Aus der Tatsache, dass der Betroffene nicht freiwillig ausreist, lässt sich ein Untertauchen ebenso wenig ableiten (OLG Naumburg, FGPrax 2000, 211 f.) wie aus dem Unterlassen gebotener Mitwirkungshandlungen im Abschiebungs- oder Asylverfahren ( Pfälz. OLG Zweibrücken , InfAuslR 2001, 341 f.).

    Das OLG Naumburg (FGPrax 2000, 211 f.) hat eine Reihe von Umständen zusammengestellt, von denen nicht oder nicht ohne weiteres auf eine Entziehungsabsicht geschlossen werden dürfe.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    Angesichts der einschneidenden Maßnahme der Freiheitsentziehung ist zu den vom Abschiebungshaftrichter zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen eine besonders sorgfältige Überprüfung zu verlangen (BVerfGE 74, 358 (370) = NJW 1987, 2427).

    Angesichts der einschneidenden Maßnahme der Freiheitsentziehung ist zu den vom Abschiebungshaftrichter zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen eine besonders sorgfältige Überprüfung zu verlangen (BVerfGE 74, 358 (370) = NJW 1987, 2427).

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    Allgemeine Vermutungen für die Annahme des Haftgrundes reichen nicht aus, vielmehr ist die Feststellung konkreter Umstände erforderlich, die den Verdacht der Entziehungsabsicht rechtfertigen ( BGH , FGPrax 2000, 130).
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    Der Abschiebungshaftantrag lässt bislang nicht erkennen, dass Umstände vorliegen könnten, nach denen der Schluss wahrscheinlich ist, dass sich der Betroffene der Abschiebung in einer Weise zu entziehen sucht, die nicht durch Anwendung einfachen Zwangs überwunden werden könnte (BGH, B. v. 12.6.1986 - V ZB 9/86 -, NJW 1986, 3024 = InfAuslR 1987, 8; GK-AuslR § 57 AuslG, Rn. 257, 259).
  • OLG Celle, 08.04.2002 - 17 W 16/02

    Unterlassende Berücksichtigung von Umständen für Vorliegen von Fluchtgefahr bei

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    Hingegen ist der Umstand, dass der Betroffene selbständig und freiwillig bei der Ausländerbehörde erschienen ist - obwohl er nach dem Verstreichen der Frist für eine freiwillige Ausreise mit Maßnahmen der Ausländerbehörde rechnen konnte - und musste, als entscheidendes Indiz gegen die Annahme einer Fluchtgefahr zu werten ( OLG Celle , InfAuslR 2002, 320).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    Das Verfahren nach dem maßgeblichen Freiheitsentziehungsgesetz und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist nicht als genuines Eilverfahren ausgestaltet, der Richter darf sich gleichfalls nicht mit einer Plausibilitätskontrolle begnügen ( BVerfGE 83, 24 (33) = NJW 1991, 1283; KG , NVwZ 1997, 516 L = InfAuslR 1997, 34 (36); OLG Frankfurt a. M. , NVwZ-Beil.
  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 13.07.1994 (InfAuslR 1994, 342 ff.) festgestellt:.
  • OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02

    Polizeigewahrsam vor Abschiebehaft

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    Bei der Maßnahme handelt es zweifelsohne um eine geplante Haft, bei der zwingend vor der Festnahme eine richterliche Entscheidung herbeizuführen ist ( OLG Oldenburg , Beschl. v. 3.5.2004 - 13 W 18/04; OLG Celle , NdsRpfl 2004, 129; OLG Braunschweig , InfAuslR 2004, 165; OLG Schleswig , NVwZ 2003, 1412; OLG Hamburg , Beschl. v. 2.4.2003 - 2 Wx 67/02; OLG Frankfurt a. M. , InfAuslR 1995, 361; NVwZ 1998, 213 = InfAuslR 1997, 313; KG , NVwZ-Beil.
  • OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr.

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    Das OLG Hamm weist in seiner Entscheidung vom 26.02.2002 - 15 W 53/02 - darauf hin, dass die Regelung des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG keinerlei Sanktionscharakter habe, dass ihr Zweck darin bestehe, die Erreichbarkeit des Ausländers für die Durchführung der Abschiebung sicherzustellen und dass deshalb nicht der Aufenthaltswechsel als solcher den Haftgrund begründe, sondern der Umstand, dass die Ausländerbehörde nicht darüber unterrichtet sei, wo sich der Ausländer aufhalte.
  • KG, 22.03.2002 - 25 W 218/01

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von Abschiebungshaft nach deren Erledigung

    Auszug aus AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04
    I 2002, 109 = InfAuslR 2002, 315; LG Osnabrück , Beschl. v. 9.2.2004 - 2 T 212/03).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 26 Wx 20/00

    Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Ausländers; Voraussetzungen der

  • OLG Frankfurt, 22.05.1997 - 20 W 365/96

    Rechtswidrigkeit einer Verwaltungsmaßnahme wegen Freiheitsentziehung vor Erlass

  • OLG Frankfurt, 28.10.1997 - 20 W 366/97

    Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Abschiebung; Rechtmäßigkeit

  • OLG Celle, 29.12.2003 - 17 W 107/03

    Inhalt des Anspruchs eines Bürgers auf rechtliches Gehör; Zweck der persönlichen

  • BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00

    Angedrohte Abschiebung nach abgelaufener Duldungsfrist

  • BayObLG, 14.08.1997 - 3Z BR 317/97

    Abschiebungshaft bei Aufenthaltswechsel nach Ablauf der Ausreisepflicht

  • OLG Hamburg, 02.04.2003 - 2 Wx 67/02
  • KG, 12.09.1996 - 25 W 5611/96
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