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   AG Sömmerda, 02.02.2000 - 2 C 765/99   

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https://dejure.org/2000,24111
AG Sömmerda, 02.02.2000 - 2 C 765/99 (https://dejure.org/2000,24111)
AG Sömmerda, Entscheidung vom 02.02.2000 - 2 C 765/99 (https://dejure.org/2000,24111)
AG Sömmerda, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 2 C 765/99 (https://dejure.org/2000,24111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    MHG § 2 Abs. 3 Satz 1, ZPO § 270 Abs. 3
    Kein Mieterhöhungsverlangen per Fax

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmungsklage; Mieterhöhung; Fax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Dortmund, 17.01.1995 - 125 C 17192/93
    Auszug aus AG Sömmerda, 02.02.2000 - 2 C 765/99
    Die das Telefax anerkennende Ansicht (vgl. AG Dortmund in NJW-RR 1995, S. 971 und mit Modifikationen AG Schöneberg in GE 1999, 649) führt in der Konsequenz zu einer weitestgehenden Fristaufweichung und ist aus diesem Grunde abzulehnen.
  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus AG Sömmerda, 02.02.2000 - 2 C 765/99
    Damals war davon auszugehen, daß ein Telefax die telegrafisch übermittelte Kopie einer Urschrift mit eigenhändiger Unterschrift ist (vgl. z.B. BGH NJW 1990, S. 188).
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