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AG Salzgitter, 03.09.2015 - 22 C 143/15 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Salzgitter verurteilt mit prima Urteil vom 3.9.2015 - 22 C 143/15 - die HUK-COBURG Allg. Vers. AG zur Zahlung restlichen Schadensersatzes in Form restlicher Sachverständigenkosten.
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Coburg, 28.06.2002 - 32 S 61/02
Kfz-Sachverständigenkosten: Ersatz durch Schädiger etc.
Auszug aus AG Salzgitter, 03.09.2015 - 22 C 143/15
Erst wenn ein Geschädigter Kosten produziert, die ein vernünftig Handelnder in seiner Position nicht verursachen würde, muss der Schädiger den entsprechenden Ersatz nicht mehr lelsten.(vgl. LG Coburg v. 28.6.2002, 32 S 61/02). - AG Salzgitter, 08.12.2008 - 22 C 93/08
Auszug aus AG Salzgitter, 03.09.2015 - 22 C 143/15
Eine Verpflichtung des Sachverständigen, sich an der BVSK-Tabeile oder dem "Honorartableau 2012 - HUK Coburg" zu orientieren, besteht nicht (vgl. auch AG Salzgitter v. 27.11.2008, Az. 22 C 93/08).
- AG Wolfenbüttel, 04.05.2023 - 19 C 164/22 Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein durch einen Unfall Geschädigter in aller Regel sehr schnell einen Sachverständigen beauftragen wird und daher keine längere Prüfung vornehmen kann, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass bei einer zeitlich späten Begutachtung der Einwand der Gegenseite droht, dass bestimmte Schäden nicht unfallbedingt seien (AG Salzgitter, Urt. v. 03.09.2015, Az.: 22 C 143/15).