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   AG Schwarzenbek, 11.05.2021 - 2 C 177/20   

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https://dejure.org/2021,45633
AG Schwarzenbek, 11.05.2021 - 2 C 177/20 (https://dejure.org/2021,45633)
AG Schwarzenbek, Entscheidung vom 11.05.2021 - 2 C 177/20 (https://dejure.org/2021,45633)
AG Schwarzenbek, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 2 C 177/20 (https://dejure.org/2021,45633)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von

    Auszug aus AG Schwarzenbek, 11.05.2021 - 2 C 177/20
    Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbstständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (BGH vom 24.4.1991, Az. VIII ZR 180/90; BGH vom 23.11.2016, Az. IV ZR 50/16 m.w.N.).

    Diese Verpflichtung kann einer Garantieabrede grundsätzlich den Charakter eines Versicherungsvertrags geben (vgl. BGH vom 24.4.1991, Az. VIII ZR 180/90).

    Die Einordnung einer Garantievereinbarung als Versicherungsvertrag scheidet jedoch dann aus, wenn der Garantiegeber Verschleißschutzprodukte vertreibt und den Garantievertrag nur zugleich mit einem Kaufvertrag über die Produkte abschließt (so explizit BGH vom 24.4.1991, Az. VIII ZR 180/90).

    Auf Grundlage dieses Vortrags war es nicht angezeigt, eine von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs abweichende Bewertung vorzunehmen (BGH vom 24.4.1991, Az. VIII ZR 180/90).

  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 50/16

    Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der

    Auszug aus AG Schwarzenbek, 11.05.2021 - 2 C 177/20
    Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Vereinbarung mit einem anderen Vertrag, der seinerseits kein Versicherungsvertrag ist, verbunden und als unselbstständige Nebenabrede dieses Hauptvertrages zu werten ist (BGH vom 24.4.1991, Az. VIII ZR 180/90; BGH vom 23.11.2016, Az. IV ZR 50/16 m.w.N.).
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