Rechtsprechung
AG Schwerin, 15.07.2016 - 14 C 436/15 WEG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Jahresabrechnung ohne Anfangs- und Endsaldo ist unwirksam/ Fiktion der Genehmigung der Abrechnung nicht zulässig; §§ 21 Abs. 4, 28 Abs. 5 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fast alle Angaben fehlen: Jahresabrechnung unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwerin, 15.07.2016 - 14 C 436/15 WEG
- LG Rostock, 30.06.2017 - 1 S 143/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 19.03.2007 - 15 W 340/06
Wirksamkeit der Beschlüsse des Verwaltungsbeirats
Auszug aus AG Schwerin, 15.07.2016 - 14 C 436/15
Die Regelung des § 28 Abs. 5 WEG kann durch eine in der Teilungserklärung bestimmte Übertragung der Prüfung und Genehmigung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen auf den Verwaltungsbeirat grundsätzlich abbedungen werden (OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 15 W 340/06).
- LG Rostock, 30.06.2017 - 1 S 143/16
Was muss eine Jahresabrechnung enthalten?
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwerin vom 15.07.2016 - 14 C 436/15 WEG, wird zurückgewiesen.