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AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15 |
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- captain-huk.de
AG Siegen verurteilt LVM Versicherung zur Zahlung restlicher, abgetretener Saxchverständigenkosten mit Urteil vom 3.12.2015 - 14 C 2013/15 -.
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AG Siegen verurteilt LVM Versicherung zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 3.12.2015 - 14 C 2013/15 -.
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- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05
Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten …
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Der Grundsatz der Kostenerstattung gilt selbst dann, wenn sich das eingeholte Gutachten später als falsch erwiesen hat, objektiv unrichtig oder unbrauchbar ist oder das Honorar des Gutachters übersetzt ist (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029). - OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00
Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum …
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Denn das Risiko ungeeigneter Schadensermittlung trägt grundsätzlich der Schädiger (vgl. OLG Hamm VersR 2001, 249 und DAR 2001, 506). - OLG Hamm, 14.10.1992 - 13 U 141/92
Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten bei Unbrauchbarkeit des Gutachtens wegen …
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Etwas anderes folgt auch nicht aus den §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB; denn der Sachverständige ist gerade nicht der Erfüllungsgehilfe des Geschädigten im Verhältnis zum Schädiger (vgl. OLG Hamm NZV 1993, 228).
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Nach schadensrechtlichen Grundsätzen ist die Geschädigte in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (BGHZ 154, 395; BGH VersR 1989, 1056) und darf grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus ihrer Sicht ihren Interessen am besten zur entsprechen scheint (vgl. BGH, VersR 2005, 558). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Nach schadensrechtlichen Grundsätzen ist die Geschädigte in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (BGHZ 154, 395; BGH VersR 1989, 1056) und darf grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus ihrer Sicht ihren Interessen am besten zur entsprechen scheint (vgl. BGH, VersR 2005, 558). - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Allerdings kann die Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGHZ 162, 161). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Eine solche Obliegenheit folgt insbesondere nicht aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des BGH in NJW 2007, 1450. - BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Nach schadensrechtlichen Grundsätzen ist die Geschädigte in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (BGHZ 154, 395; BGH VersR 1989, 1056) und darf grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus ihrer Sicht ihren Interessen am besten zur entsprechen scheint (vgl. BGH, VersR 2005, 558). - BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Bei der Beurteilung des erforderlichen Herstellungsaufwandes ist hierbei auch Rücksicht auf die konkrete Situation der Geschädigten, insbesondere auf ihre individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihr bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (BGHZ 163, 362). - BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03
Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von …
Auszug aus AG Siegen, 03.12.2015 - 14 C 2013/15
Ist dies der Fall, so sind die im Zuge der Wiederherstellung angefallenen Kosten ihrer Höhe nach einer Überprüfung nicht zugänglich (vgl. BGH NJW 2004, 3326).