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AG Siegen, 08.02.2012 - 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11 |
Zitiervorschläge
AG Siegen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11 (https://dejure.org/2012,17582)
AG Siegen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11 (https://dejure.org/2012,17582)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Bußgeldverfahren
- verkehrslexikon.de
Keine Allgemeine Bauartgenehmigung - ABG - für eine abgedunkelte Folie auf den Seitenscheiben zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Anbringungs einer getönten Folie an den vorderen Seitenscheiben eines PKW
- bussgeldsiegen.de
Anbringung von getönten Folien an den vorderen Seitenscheiben - Ordnungswidrigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Anbringungs einer getönten Folie an den vorderen Seitenscheiben eines PKW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 10.10.2019 - 3 OWi 6 SsRs 299/19
Nicht jedwede Scheibenfolie im Sichtbereich des Fahrzeugführers, für die keine …
Als Auffangtatbestand wäre auch ein Verstoß gegen §§ 40 Abs. 1 S. 3, 69a Abs. 3 Nr. 12 StVZO, 24 StVG (Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorgaben aus § 40 Abs. 1 S. 3 StVZO) in Betracht gekommen, der keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer voraussetzt (vgl. insoweit AG Siegen, Urteil vom 08.02.2012 - 431 OWi 35 Js 2392/11 - 876/11, BeckRS 2012, 14998; hier wurde wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts lediglich auf Grundlage des genannten Ordnungswidrigkeitstatbestands ein Bußgeld gegen den Betroffenen verhängt, von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis wurde nicht ausgegangen).