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   AG Simmern, 10.10.2001 - 3 C 108/01   

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https://dejure.org/2001,24183
AG Simmern, 10.10.2001 - 3 C 108/01 (https://dejure.org/2001,24183)
AG Simmern, Entscheidung vom 10.10.2001 - 3 C 108/01 (https://dejure.org/2001,24183)
AG Simmern, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 3 C 108/01 (https://dejure.org/2001,24183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund Produkthaftung bei Reinigung eines Backofens; Zuständigkeit des Gerichts bei unerlaubter Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund Produkthaftung bei Reinigung eines Backofens; Zuständigkeit des Gerichts bei unerlaubter Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 384
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus AG Simmern, 10.10.2001 - 3 C 108/01
    Der Hersteller eines Erzeugnisses hat nämlich nicht nur für solche Schäden einzustehen, die auf einer fehlerhaften Konstruktion oder Fabrikation beruhen, sondern vielmehr besteht grundsätzlich auch eine Schadensersatzpflicht für solche Schäden, die dadurch eingetreten sind, dass der Verwender des Produktes pflichtwidrig nicht auf Gefahren hingewiesen wurde, die sich trotz einwandfreier Herstellung aus der Verwendung der Sache ergeben (BGHZ 116, 60, 65).

    In diesem Fall muss der Hersteller auch vor diesen Gefahren warnen (vgl. BGHZ 116, 60, 65 f.).

    Dies wäre nämlich nur dann der Fall, wenn das Produkt nach den berechtigten Erwartungen des Herstellers ausschließlich in die Hand von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren vertraut sind (vgl. BGHZ 116, 60, 65).

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus AG Simmern, 10.10.2001 - 3 C 108/01
    Vielmehr hat der Hersteller über die von seinem Erzeugnis ausgehende Gefahr den darüber in Unkenntnis befindlichen Benutzer zu warnen (BGHZ 99, 167, 176).
  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Auszug aus AG Simmern, 10.10.2001 - 3 C 108/01
    Bei dieser Sachlage spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Informationsmangel auf einem Verschulden der Beklagten beruht (vgl. BGHZ 80, 186, 197 ff.).
  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus AG Simmern, 10.10.2001 - 3 C 108/01
    Die aus den dargelegten Grundsätzen sich ergebende Warnpflicht besteht nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts, sondern erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 106, 273, 283).
  • BGH, 07.07.1981 - VI ZR 62/80

    Umfang der Warn- und Hinweispflichten des Herstellers

    Auszug aus AG Simmern, 10.10.2001 - 3 C 108/01
    Das Ergreifen der Tür im unteren Bereich stellt darüber hinaus auch keinen vorsätzlichen oder äußerst leichtfertigen Fehlgebrauch dar (vgl. BGH MDR 1982, 46), sodass auch aus diesem Grund eine Haftung der Beklagten nicht entfällt.
  • LG Landshut, 14.07.2020 - 24 O 2722/18

    Mitursächlichkeit der Tiergefahr beim Zusammentreffen von Hunden

    Vielmehr war bei der Bemessung die Entscheidung des AG Simmern vom 10.10.2001 - 3 C 108/01 zu berücksichtigen.
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