Rechtsprechung
AG Soest, 03.07.2009 - 14 C 10/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 02.04.2012 - M 8 K 11.1463
Schaufenster- bzw. Ladenerweiterung in den Bereich von Arkaden, die als …
Danach kann von Festsetzungen, die für das Planungskonzept tragend sind, nur dann befreit werden, wenn die jeweilige Abweichung nach den konkreten Umständen des Einzelfalles für das Planungsgefüge von untergeordneter Bedeutung ist oder die planerische Grundkonzeption deshalb nicht mehr berühren würde, weil der mit der Planung verfolgte Interessenausgleich bereits durch die bisherige tatsächliche bauliche Entwicklung nachhaltig gestört wurde (vgl. BVerwG vom 05.03.1999 NVwZ 1999, 1110 und vom 18.11.2010 Az.: 14 C 10/09 - juris). - VG München, 18.06.2012 - M 8 K 10.2206
Vorbescheid; Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung und hinsichtlich der …
Weiter kann eine Befreiung auch dann in Betracht kommen, wenn diese die planerische Grundkonzeption nicht mehr berühren würde, weil der mit der Planung verfolgte Interessenausgleich bereits durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet nachhaltig gestört wurde (vgl. (vgl. BVerwG vom 5.3.1999 NVwZ 1999, 1110 und vom 18.11.2010 Az: 14 C 10/09 - juris).