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AG Soest, 25.09.2013 - 13 C 142/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungültigkeit eines auf die Herstellung eines Kellerraums durch einen Wohnungseigentümer gerichteten Wohnungseigentümerbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest, 25.09.2013 - 13 C 142/13
- LG Dortmund, 11.11.2014 - 1 S 332/13
- BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus AG Soest, 25.09.2013 - 13 C 142/13
Er soll sicherstellen, dass dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchsrechts Rechnung getragen wird (BGH, NJW 1995 2851). - BGH, 27.04.2012 - V ZR 177/11
Wohnungseigentum: Verjährung des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung
Auszug aus AG Soest, 25.09.2013 - 13 C 142/13
Denn wenn eine Maßnahme im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung -gewissermaßen für die Zukunftverlangt werden kann, so handelt es sich um eine ständig neu entstehende Dauerverpflichtung, die nicht verjährt (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.2012, AZ.: V ZR 177/11, anders wohl OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2010, AZ.: 3 W 1/10). - BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07
Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum
Auszug aus AG Soest, 25.09.2013 - 13 C 142/13
Danach kann unterschiedliches Sondereigentum auch an Teilen eines Raumes bestehen (BGH, Urteil vom 18.07.2008, AZ.: V ZR 97/07). - OLG Braunschweig, 08.02.2010 - 3 W 1/10
Verjährung des Anspruchs auf erstmalige teilungserklärungsgemäße Herstellung …
Auszug aus AG Soest, 25.09.2013 - 13 C 142/13
Denn wenn eine Maßnahme im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung -gewissermaßen für die Zukunftverlangt werden kann, so handelt es sich um eine ständig neu entstehende Dauerverpflichtung, die nicht verjährt (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.2012, AZ.: V ZR 177/11, anders wohl OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2010, AZ.: 3 W 1/10). - KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00
Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen …
Auszug aus AG Soest, 25.09.2013 - 13 C 142/13
Ausgangspunkt für die Aufteilung sind nicht die bestehenden Raumverhältnisse, sondern der Grundbuchinhalt (KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2001, AZ.: 24 W 7365/00).