Rechtsprechung
AG Solingen, 29.01.2016 - 11 C 372/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Solingen urteilt mit teilweise kritisch zu betrachtender Begründung zur fiktiven Schadensabrechnung, zu den UPE-Zuschlägen, zu den Stundensätzen und zu den Sachverständigenkosten mit Urteil vom 29.1.2016 - 11 C 372/15 -.
Kurzfassungen/Presse (3)
- kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)
Im Gutachten hinterlegte "Prüfpositionen" sind zu erstatten
- vogel.de (Kurzinformation)
Fiktive Abrechnung auf Basis mittlerer Stundenverrechnungssätze zulässig - Dispositionsbefugnis Geschädigter gestärkt
- vogel.de (Kurzinformation)
Gutachten stoppt noch günstiger in der Verweisung - Stundensätze in der fiktiven Abrechnung
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
AG Solingen urteilt mit teilweise kritisch zu betrachtender Begründung zur fiktiven Schadensabrechnung, zu den UPE-Zuschlägen, zu den Stundensätzen und zu den Sachverständigenkosten mit Urteil vom 29.1.2016 - 11 C 372/15 -.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Solingen, 29.01.2016 - 11 C 372/15
Bei der Beauftragung eines Kfz- Sachverständigen darf er sich damit begnügen, den für ihn in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen und muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13).Das Gebot der wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätten (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13).
Zudem handelt es sich um einen Betrag, den der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11.02.2014 (VI ZR 225/13) noch für erforderlich erachtet.
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus AG Solingen, 29.01.2016 - 11 C 372/15
Dies ist jedoch grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2003, VI ZR 393/02). - OLG München, 13.09.2013 - 10 U 859/13
Umfang der unfallbedingten Nutzungsausfallentschädigung; Verweisung auf die …
Auszug aus AG Solingen, 29.01.2016 - 11 C 372/15
Das Gericht schließt sich hier ausdrücklich der Ansicht des OLG München (vgl. Urteil vom 13.09.2013, 10 U 859/13) an.
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07
Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach …
Auszug aus AG Solingen, 29.01.2016 - 11 C 372/15
Die Erhebung der Zuschläge ist im Großraum Düsseldorf bei markengebundenen Fachwerkstätten üblich (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2008, 1 U 246/07). - OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11
Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines …
Auszug aus AG Solingen, 29.01.2016 - 11 C 372/15
Voraussetzung dafür ist, dass ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass nach den örtlichen Gepflogenheiten solche Aufschläge erhoben werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2012, 1 U 108/11). - BGH, 15.07.2014 - VI ZR 313/13
Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten auf …
Auszug aus AG Solingen, 29.01.2016 - 11 C 372/15
Anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, insbesondere nicht aus der Entscheidung vom 15.07.2014 (Az. VI ZR 313/13).