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   AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10   

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https://dejure.org/2010,44194
AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10 (https://dejure.org/2010,44194)
AG Stade, Entscheidung vom 12.04.2010 - 66 C 104/10 (https://dejure.org/2010,44194)
AG Stade, Entscheidung vom 12. April 2010 - 66 C 104/10 (https://dejure.org/2010,44194)
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  • captain-huk.de

    HUK-Coburg Versicherung zur Erstattung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt

 
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  • AG Saarbrücken, 24.05.2007 - 5 C 545/06
    Auszug aus AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10
    Sofern sich das Grundhonorar innerhalb des dort ermittelten Honorarkorridors HB III hält kann seine Höhe grundsätzlich nicht beanstandet werden (vgl. AG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2007, Az. 5 C 545/06).

    Es erscheint unter diesem Gesichtspunkt nicht unangemessen (vgl. auch AG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2007, Az. 5 C 545/06).

    Denn der Honorarkorridor stellt lediglich eine Spanne dar, in der 40% bis 60% der befragten Sachverständigen abrechnen (AG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2007, Az. 5 C 545/06).

    Das Geltendmachen von Pauschalen neben einem Grundhonorar begegnet keinen Bedenken (AG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2007; Az. 5 C 545/06) und ist auch praktische Übung unter KfZ-Sachverständigen, wie der BVSK-Honorarbefragung 2005/2006 zu entnehmen ist.

    Im Ergebnis liegen die von den Klägern angesetzten Nebenkostenpauschalen bei rund 27% des Grundhonorars und damit in einem angemessen Rahmen (vgl. AG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2007, Az. 5 C 545/06: Nicht mehr angemessen ist es, wenn die Nebenkosten einen Betrag von 50-60% des Grundhonorars erreichen, denn dann werden wesentliche Kosten in den Nebenkosten versteckt, um das Grundhonorar geringer zu halten).

    Fehlende Prüffähigkeit - die hier im Übrigen nicht besteht, da die Rechnung die Berechnungsbasis (hier: die Schadenshöhe) nachvollziehbar abbildet (AG Wiesbaden, Urteil vom 06.08.2002, Az. 92 C 2398-02/34; AG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2007, Az. 5 C 545/06) - würde zudem lediglich ein Zurückbehaltungsrecht begründen (vgl. LG Mannheim, DS 2007, S. 116/118).

  • LG Mannheim, 30.06.2006 - 1 S 2/06

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Schätzung des üblichen Honorars

    Auszug aus AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10
    Die Grenze der Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten im Rahmen des Schadensersatzes nach § 249 BGB ist aber jedenfalls dann erreicht, wenn eine Sachverständigenvergütung verlangt wird, wie sie von Selbstzahlern nicht verlangt wird und sich mit einem gesunden Marktgeschehen nicht mehr erklären lässt (so LG Mannheim, DS 2007, S. 116/117).

    Nicht abzustellen ist hingegen auf den eigentlichen Rechnungsbetrag; dieser ist nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Schaden identisch (vgl. BGH, NJW 2007, S. 1450/1451; LG Mannheim, DS 2007, S. 116/117; LG Halle/Saale, Urteil vom 22.012009; Az. 1 S 67/08).

    Dies kann gerichtlicherseits anhand der BVSK-Honorarbefragung 2005/2006, die keine verbindliche Abrechnungsgrundlage darstellt, gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (vgl. LG Mannheim, DS 2007, S. 116).

    Fehlende Prüffähigkeit - die hier im Übrigen nicht besteht, da die Rechnung die Berechnungsbasis (hier: die Schadenshöhe) nachvollziehbar abbildet (AG Wiesbaden, Urteil vom 06.08.2002, Az. 92 C 2398-02/34; AG Saarbrücken, Urteil vom 24.05.2007, Az. 5 C 545/06) - würde zudem lediglich ein Zurückbehaltungsrecht begründen (vgl. LG Mannheim, DS 2007, S. 116/118).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10
    Denn geltend gemacht werden die Ersatzansprüche des Geschädigten, die sich durch die Abtretung nicht verändern (vgl. BGH, NJW 2007, S. 1450/1451; OLG Naumburg, NJW-RR 2006, S. 1029/1030 f.).

    Nicht abzustellen ist hingegen auf den eigentlichen Rechnungsbetrag; dieser ist nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Schaden identisch (vgl. BGH, NJW 2007, S. 1450/1451; LG Mannheim, DS 2007, S. 116/117; LG Halle/Saale, Urteil vom 22.012009; Az. 1 S 67/08).

    Dabei ist eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung des Honorars grundsätzlich zulässig (BGH, NJW 2007, S. 1450).

  • LG Halle, 22.01.2009 - 1 S 67/08

    Abtretung - Kfz-Sachverständiger - Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10
    Nicht abzustellen ist hingegen auf den eigentlichen Rechnungsbetrag; dieser ist nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Schaden identisch (vgl. BGH, NJW 2007, S. 1450/1451; LG Mannheim, DS 2007, S. 116/117; LG Halle/Saale, Urteil vom 22.012009; Az. 1 S 67/08).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10
    Erforderlich sind diejenigen Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Geschädigter für zweckmäßig und notwendig erachten durfte (BGH, NJW 1974, S. 34).
  • AG München, 23.12.1997 - 332 C 3134/97

    Ersatz von Schäden aus einem Verkehrsunfall ; Erstattung von Gutachterkosten ;

    Auszug aus AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10
    Um einen Beleg gleicher Qualität für eine nachträgliche Rechtsverfolgung zu haben, die angesichts der Fülle entsprechender Rechtsprechung mittlerweile einen Regelfall bei der Erstattung von Gutachterkosten darzustellen scheint, bedurfte es der Anfertigung eines zweiten Fotosatzes (so auch AG München, NZV 1998, S. 289 /29t).
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Stade, 12.04.2010 - 66 C 104/10
    Denn geltend gemacht werden die Ersatzansprüche des Geschädigten, die sich durch die Abtretung nicht verändern (vgl. BGH, NJW 2007, S. 1450/1451; OLG Naumburg, NJW-RR 2006, S. 1029/1030 f.).
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