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   AG Steinfurt, 09.05.2017 - 10 F 404/16   

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https://dejure.org/2017,38304
AG Steinfurt, 09.05.2017 - 10 F 404/16 (https://dejure.org/2017,38304)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 09.05.2017 - 10 F 404/16 (https://dejure.org/2017,38304)
AG Steinfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 10 F 404/16 (https://dejure.org/2017,38304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Freistellung, Außenverhältnis, Gesamtschuldnerschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von persönlicher und dinglicher Haftung eines Ehegatten für die bei der Bank bestehenden Darlehensverbindlichkeiten i.R.d. Gesamtschuldverhältnis; Haftungsfreistellung im Außenverhältnis; Kündigung eines der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1563
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.2015 - XII ZR 61/13

    Anwendbarkeit der Regelungen des Auftragsrechts nach Scheitern einer Ehe:

    Auszug aus AG Steinfurt, 09.05.2017 - 10 F 404/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 04.03.2015, FamRZ 2015, 818ff) kann ein Ehegatte, der dem Anderen die Aufnahme von Bankkrediten durch Einräumung von dinglichen Sicherheiten ermöglicht, nach dem Scheitern der Ehe die Befreiung von solchen Verbindlichkeiten nach den Regeln des Auftragsrechts verlangen.
  • OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 34/10

    Bestattungspflicht; Berücksichtigung zerrütteter Familienverhältnisse

    Auszug aus AG Steinfurt, 09.05.2017 - 10 F 404/16
    Ausweislich einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.03.2010 - 9 U 93/09, FamRZ 2010, 1856; abgedruckt bei juris) ist auf eine Kündigung des zwischen den Eheleuten bestehenden Auftragsverhältnisses die Vorschrift des § 314 Abs. 3 BGB anzuwenden.
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2010 - 9 U 93/09

    Auftragsverhältnis: Kündigung nach dem Scheitern der Ehe unter Berücksichtigung

    Auszug aus AG Steinfurt, 09.05.2017 - 10 F 404/16
    Ausweislich einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.03.2010 - 9 U 93/09, FamRZ 2010, 1856; abgedruckt bei juris) ist auf eine Kündigung des zwischen den Eheleuten bestehenden Auftragsverhältnisses die Vorschrift des § 314 Abs. 3 BGB anzuwenden.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 544/18

    Verfahrenskostenhilfeverfahren in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung

    a) Es besteht - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Einigkeit dahingehend, dass das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft im Fall der §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB allein an die Trennung und den Ablauf einer mindestens dreijährigen Trennungszeit anknüpft und weder der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verbundene Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften (§ 1365 BGB) noch die gleichzeitige Anhängigkeit einer güterrechtlichen Folgesache im Scheidungsverbund die darüber hinausgehende Darlegung eines berechtigten Interesses an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft gebieten (vgl. OLG Dresden FamRZ 2017, 1563; OLG Köln Beschluss vom 31. Januar 2014 - 12 WF 10/14 - juris Rn. 7 f.; OLG München FamRZ 2013, 132 f.).
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