Rechtsprechung
AG Stuttgart, 01.04.2016 - 37 C 5953/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Tiefgaragen-Stellplatz: Vertragswidriger Gebrauch durch Lagerung von Getränkekisten
- RA Kotz
Tiefgaragen-Stellplatz - vertragswidriger Gebrauch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tiefgaragenstellplatz ist kein Getränkekeller!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Getränkekisten in der Tiefgarage!
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter darf keine Getränkekisten in der Tiefgarage lagern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Lagerung von Getränkekisten auf Tiefgaragenstellplatz untersagt
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter darf keine Getränkekisten in der Tiefgarage lagern
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Stellplatz in der Tiefgarage - kein Lagerplatz für Dinge, Sachen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vertragswidriger Gebrauch eines offenen Kfz-Einstellplatzes aufgrund Lagerung von Getränkekisten - Recht zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern nebst Zubehör
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Duldung abgestellter Getränkekisten auf einem gemieteten Stellplatz (IMR 2016, 1096)
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg-Altona, 05.07.2019 - 318c C 1/19
Fahrradtransport durch das Treppenhaus eines Mietshauses - Unterlassungsanspruch
Primär ist hierbei auf die Vereinbarung der Parteien im Mietvertrag abzustellen (vgl. etwas AG Stuttgart, Urt. v. 01.04.2016 - 37 C 5953/15, juris Rn. 23).