Rechtsprechung
AG Syke, 28.04.2017 - 21 F 203/15 SO |
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Volltextveröffentlichung
- kanzleibeier.eu
Grundvoraussetzung der Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist die objektive Kooperationsfähigkeit und die subjektive Kooperationsbereitschaft