Rechtsprechung
AG Tübingen, 24.10.2011 - 1 XV 2/11 |
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 24.10.2011 - 1 XV 2/11
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 101 U 6/11
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 101 U 6/11
Behandlung einer "Drittwiderklage" eines unbeteiligten Dritten
Die Berufung der "Drittwiderklägerin" gegen das Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Tübingen vom 24.10.2011, Az. 1 XV 2/11, wird hinsichtlich 494, 80 EUR Anwaltskosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insoweit nicht als unzulässig, sondern als unbegründet abgewiesen wird.Im Übrigen wird auf die Berufung der "Drittwiderklägerin" das Verfahren und das Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Tübingen vom 24.10.2011, Az. 1 XV 2/11, aufgehoben und der Rechtsstreit zur Verhandlung und Entscheidung in einem eigenständigen, vom Rechtsstreit zwischen dem Kläger und dem Beklagten getrennten Verfahren an das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Tübingen zurückverwiesen.
Bezüglich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz wird auf den Tatbestand des Teil-Urteils des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Tübingen vom 24.10.2011, Az: 1 XV 2/11, verwiesen.
Das Teil-Urteil des Amtsgerichts Tübingen - Landwirtschaftsgericht - vom 24.10.2011, Az: 1 XV 2/11 wird abgeändert und der Kläger verurteilt,.