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   AG Völklingen, 19.05.2014 - 8 F 370/12   

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AG Völklingen, 19.05.2014 - 8 F 370/12 (https://dejure.org/2014,56683)
AG Völklingen, Entscheidung vom 19.05.2014 - 8 F 370/12 (https://dejure.org/2014,56683)
AG Völklingen, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - 8 F 370/12 (https://dejure.org/2014,56683)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 70/14

    Sorgerechtsentscheidung: Vorzug der Alleinsorge eines Elternteils vor der

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 19. Mai 2014 - 8 F 370/12 SO - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 19. Mai 2014 - 8 F 370/12 SO - abgeändert und dem Antragsgegner die alleinige elterliche Sorge für das beteiligte Kind L. A. V. D., geboren am ..., übertragen.

  • OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 62/14

    Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien;

    In diesem wurde - in Abänderung des dort angegriffenen Beschlusses des Familiengerichts - 8 F 370/12 SO -, in dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für L. dem Vater übertragen und im Übrigen - unter klarstellender Ausnahme der durch einen Beschluss vom 31. Juli 2013 - 8 F 299/13 SO - getroffenen Zuweisung der Alleinentscheidungsbefugnis des Vaters bezüglich der psychologischen Behandlung L.s - die gemeinsame Sorge aufrechterhalten worden war - dem Vater die alleinige elterliche Sorge für L. übertragen.

    Dem Senat haben die Akten 8 F 370/12 SO, 8 F 110/13 EAUG, 8 F 409/13 UG des Amtsgerichts Völklingen vorgelegen.

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2014 - 6 UF 62/14

    Sorge- und Umgangsrecht: Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines

    Dabei orientiert sich der Senat an der Umgangsregelung, die die Eltern bis zum Erlass des angefochtenen Beschlusses nach Maßgabe des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 13. Januar 2014 - 8 F 370/12 SO - praktiziert haben, und berücksichtigt, dass der Vater der Mutter im Beschwerdeantrag selbst eine Übernachtung des Kindes bei ihr von Mittwoch auf Donnerstag einräumen will.
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