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AG Vechta, 24.10.2006 - 2 M 6686/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Vechta, 24.10.2006 - 2 M 6686/06
- LG Oldenburg, 05.07.2007 - 6 T 1091/06
Wird zitiert von ...
- LG Oldenburg, 05.07.2007 - 6 T 1091/06
Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bis zur Höhe der bei anwaltlicher …
Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Vechta vom 24. Oktober 2006 - Az.: 2 M 6686/06 - dahin abgeändert, dass die von dem Rechtspfleger abgesetzten unverzinslichen Kosten für den in der Forderungsaufstellung angeführten Gerichtsvollzieherauftrag vom 6. September 2005 in Höhe von 206, 25 EUR der beizutreibenden Gesamtforderung wieder hinzugerechnet werden.