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   AG Velbert, 01.11.2017 - 12 C 82/16   

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https://dejure.org/2017,51944
AG Velbert, 01.11.2017 - 12 C 82/16 (https://dejure.org/2017,51944)
AG Velbert, Entscheidung vom 01.11.2017 - 12 C 82/16 (https://dejure.org/2017,51944)
AG Velbert, Entscheidung vom 01. November 2017 - 12 C 82/16 (https://dejure.org/2017,51944)
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  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Velbert, 01.11.2017 - 12 C 82/16
    Dazu zählen nach gefestigter Rspr. auch die Verbringungskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008 - 1-1 U 246/07).

    Aus diesem Grund darf ein Geschädigter nach ständiger Rspr. auf ein zuvor eingeholtes Gutachten, das entsprechende Positionen vorsieht, vertrauen (Palandt, § 249 Rn. 12: OLG Düsseldorf, Urteil von 16.06.2008 - | 1 U 246/07).

  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 491/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als auszugleichender

    Auszug aus AG Velbert, 01.11.2017 - 12 C 82/16
    Insoweit bemisst sich auch eine Schadensersatzforderung sowohl im Hinblick auf ihre Entstehung als auch hinsichtlich ihrer Höhe nach der Person des Zedenten, hier also dem Geschädigten (Palandt/§ 398 Rn. 30; BGH Urteil vom 19.07.2016 - Az VI ZR 491/15).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Velbert, 01.11.2017 - 12 C 82/16
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Abrechnung erkennbar überhöht ist und ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (BGH Urteil 23.01.2007 VI ZR 67/06; LG Mannheim, Urteil 5.2.2016 1 § 119715).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Velbert, 01.11.2017 - 12 C 82/16
    Anders als in der von der Beklagten angeführten Entscheidung des BGH vom 07.06.2011 (BGH NJW 2011, 2713) werden gerade nicht von mehreren selbstständigen Forderungen abtrennbare Teile abgetreten.
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus AG Velbert, 01.11.2017 - 12 C 82/16
    Dabei ist jedoch auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten und seine begrenzten Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten auf die Kosten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGHZ 61, 346, 348).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08

    Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der

    Auszug aus AG Velbert, 01.11.2017 - 12 C 82/16
    Als erforderlich sind dabei nur diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH NJW 09, 3713; BGH Urteil vom 18.10.2011 - VIZR 17/11).
  • BGH, 20.09.2012 - IX ZR 208/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit einer Forderungsabtretung künftiger

    Auszug aus AG Velbert, 01.11.2017 - 12 C 82/16
    Es genügt nach ständiger höchstrichterlicher Rspr. vielmehr, wenn im Zeitpunkt des Entstehens der Forderung bestimmbar ist, ob sie von der Abtretung umfasst werden (Palandt, § 398 Rn. 14; BGH NJW-RR 13, 248).
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