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   AG Waiblingen, 05.07.2013 - 9 C 736/13   

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AG Waiblingen, 05.07.2013 - 9 C 736/13 (https://dejure.org/2013,41166)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 05.07.2013 - 9 C 736/13 (https://dejure.org/2013,41166)
AG Waiblingen, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 9 C 736/13 (https://dejure.org/2013,41166)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Entscheidung hinsichtlich der restlichen Sachverständigenkosten und der Nutzungsausfallentschädigung zu Lasten der Zurich Versicherung

 
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  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Waiblingen, 05.07.2013 - 9 C 736/13
    Die Kosten für ein Sachverständigengutachten können verlangt werden, wenn sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind (vgl. BGHZ 115, 364, 369; BGH, Urteil v. 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06).

    Allerdings sind Kosten nur soweit zu ersetzen, als sie von einem verständigen und wirtschaftlich denkenden Menschen in der Rolle des Geschädigten für erforderlich und zweckmäßig erachten würden (vgl. BGHZ 115 364, 369).

    Im Rahmen der bestehenden Schadensminderungspflicht bzw. des Wirtschaftlichkeitsgebots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann der Geschädigte nur den erforderlichen Aufwand verlangen und hat im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg zu wählen (vgl. AG Waiblingen, Urteil v. 24.08.2012, Az.: 8 G 838/12), Dabei ist auch auf die individuellen Erkenntnis-und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten abzustellen (vgl. BGHZ 115, 364, 369; LG Saarbrücken vom 10.02.2011 - 13 S 26/11 -m'.w.N.).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Waiblingen, 05.07.2013 - 9 C 736/13
    Die Kosten für ein Sachverständigengutachten können verlangt werden, wenn sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind (vgl. BGHZ 115, 364, 369; BGH, Urteil v. 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06).

    Der Geschädigte ist zwar nicht verpflichtet, eine Art, Marktforschung zu betreiben, um einen günstigen Sachverständigen zu finden (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06).

    Der Geschädigte trägt das Risiko, wenn sich später vor Gericht der Sachverständige als zu teuer erweist (vgl. BGH, NJW 2007, 1450 ff.; BGH, Urteil v. 23.01.2007 , Az.: VI ZR 67/06).

  • LG Dortmund, 05.08.2010 - 4 S 11/10

    Anspruch eines Sachverständigen gegen den Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus AG Waiblingen, 05.07.2013 - 9 C 736/13
    Wenn sich jedoch die in Rechnung gestellten Einzelpositionen im Rahmen des Üblichen bewegen, vermag das Gericht dies nicht zu beanstanden (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.02.2012, Az.: 8 S 2791/11, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 8 S 2791/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten bei fehlender

    Auszug aus AG Waiblingen, 05.07.2013 - 9 C 736/13
    Wenn sich jedoch die in Rechnung gestellten Einzelpositionen im Rahmen des Üblichen bewegen, vermag das Gericht dies nicht zu beanstanden (so auch LG Dortmund, NJW-RR 2011, 321; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.02.2012, Az.: 8 S 2791/11, juris).
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