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AG Waldkirch, 17.10.2003 - 2 OWi 84/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters bei Parkverstoß; Unbekannter Aufenthalt der als Fahrzeugführer benannten Person
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Auszug aus AG Waldkirch, 17.10.2003 - 2 OWi 84/03
Halter ist, wer das Kfz für eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet und die Verwendungsnutzungen zieht(BGHZ 87, 133), wer tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich, über die Fahrzeugbenutzung so verfügen kann, wie es dem Wesen der Veranlasserhaftung entspricht(BGHZ 116, 200). - BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81
Haltereigenschaft des Leasingnehmers
Auszug aus AG Waldkirch, 17.10.2003 - 2 OWi 84/03
Halter ist, wer das Kfz für eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet und die Verwendungsnutzungen zieht(BGHZ 87, 133), wer tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich, über die Fahrzeugbenutzung so verfügen kann, wie es dem Wesen der Veranlasserhaftung entspricht(BGHZ 116, 200).