Rechtsprechung
AG Weiden/Oberpfalz, 25.05.2007 - 1 C 143/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgewähransprüche des Insolvenzverwalters wegen Insolvenzanfechtung aufgrund von Gewinnerzielung aus einem Termingeschäft bzw. Warentermingeschäft; Gebühren im Zusammenhang mit der Auszahlung von Scheingewinnen als Gewinn des Insolvenzschuldners; Anwendbarkeit des § ...
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz, 25.05.2007 - 1 C 143/07
- LG Weiden/Oberpfalz, 17.10.2007 - 2 S 70/07
- BGH, 02.04.2009 - IX ZR 197/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 25.05.2007 - 1 C 143/07
Die Beklagte bezieht sich insofern auf die Entscheidung des BGH vom 29.1.1990, IX ZR 29/90.Derartige Motivationen können eine Entgeltlichkeit nicht begründen (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 29.11.1990, IX ZR 29/90 , auch zum Folgenden).